VOGELSBERGKREIS. Erfahrene Kommunalpolitiker erleichtern neuen Kandidaten den Start ins Dickicht des Kommunalrechts und der Mandatsausübung: Mit einem Online-Seminar hat die Kommunalpolitische Vereinigung (KPV) der CDU erstmals ihre Aus- und Weiterbildungsreihe für neue Kommunalwahlkandidaten aller Fraktionen geöffnet.
KPV-Kreisvorsitzender Dietmar Krist, Bürgermeister der Gemeinde Antrifttal, konnte rund dreißig Neubewerber, etliche auch aus den Reihen der freien Wähler, am PC begrüßen. Der Politikwissenschaftler verwies darauf, dass die kommunale Arbeit in Hessen auf einvernehmliche Mitwirkung baue, im Gegensatz zu Land und Bund würden die örtlichen "Regierungen", also der ehrenamtliche Gemeindevorstand/Magistrat und Kreisausschuss nach den Regelungen der Verhältniswahl auch immer mit Personen aus der "Opposition" besetzt. Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak, der über das kommunalrechtliche Thema der Gültigkeit von Kommunal- und Direktwahlen in Hessen promoviert wurde, erläuterte die Stellung der Kommunen im Staatsaufbau der Bundesrepublik und ihre grundgesetzliche vorgesehenen Rechte. Ein wesentlicher Teil sei die Hoheit der Gemeinden etwa über das Personal, die Finanzen oder die Daseinsvorsorge. Die Ausübung dieser Hoheiten, zu denen die kommunale Planungshoheit als bekannteste zählt, geschehe aber immer "im Rahmen der Gesetze" von Bund und Land, betonte der Jurist. Die durchaus nicht immer leichte Unterscheidung zwischen dem "eigenen Wirkungskreis" (Selbstverwaltung) und dem "übertragenen Wirkungskreis" einer Kommune verdeutlichte Mischak am Beispiel der Sonderorgane "Örtliche Ordnungsbehörde" oder des kommunalen Landrates auf Kreisebene, der alleinzuständig etwa für Katastrophenschutz, Führerscheinstelle oder Waffenwesen ist. Der "Landrat als Behörde der Landesverwaltung", trete seit der weitgehenden Kommunalisierung der Behörde vor gut zehn Jahren im Kern nur noch als staatliche Kommunalaufsicht in Erscheinung. Die verschiedenen Aufgaben und getrennten Kompetenzen der kommunale Organe Gemeindevertretung und Gemeindevorstand beleuchtete der Diplom-Verwaltungswirt (FH) Michael Apel. Er hob hervor, dass etwa Personalentscheidungen, soweit sie über den Stellenplan oder allgemeine Grundsätze hinausgingen, ausschließlich Sache des Gemeindevorstands oder der von ihm beauftragten Stellen sei, nicht aber Sache der Gemeindevertretung. Der Gemeindevorstand sei das ausführende Verwaltungsorgan, der Bürgermeister Chef der Verwaltung. Die Kommunalfinanzen standen im Mittelpunkt der Ausführungen des Alsfelder Bürgermeisters Stephan Paule, der die Arbeit der gemeindlichen Gremien bei der Haushaltsaufstellung und -beratung schilderte. Dabei wies der vormalige Regierungsdirektor auf die rechtlichen und finanzwirtschaftlichen Vorgaben hin. Seit der Umstellung auf die kaufmännische Buchführung in Gestalt der Doppik habe sich die Struktur des gemeindlichen Haushaltswesens grundlegend verändert. Zudem würde immer mehr auf eine gesunde Finanzwirtschaft der Kommunen Wert gelegt, so dass bislang notleidende Gemeinden nicht nur in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichene Haushaltspläne der staatlichen Finanzaufsicht vorlegen müssten, sondern auch noch spürbare Überschüsse zu erwirtschaften hätten, berichtete Paule. Für die "kommunalen Neueinsteiger" war das Seminar nach Einschätzung der Teilnehmer eine gute Grundlage für das nach erfolgter Wahl auszuübende Mandat. KPV-Kreisvorsitzender Dietmar Krist kündigte an, die Seminarreihe auch nach der Kommunalwahl fortzusetzen.