Verwundert über Kömpels Aufregung
Nicht unkommentiert bleiben dürfe in diesem Zusammenhang aber, so Paule, dass die SPD-Bundestagsabgeordnete sich in gleichem Atemzug dafür lobe, dass der Bund eine Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 01.07.2017 in Kraft treten lassen werde, was zu erheblichen Mehrbelastungen bei den Jugendhilfeträgern, also insbesondere den Landkreisen führen werde. Vorgesehen sei in diesem Zusammenhang, die staatliche Unterstützung von Kindern von Alleinerziehenden zu verbessern. Die derzeitige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten werde aufgehoben und die Höchstaltersgrenze von derzeit 12 Jahren werde bis zum vollendeten 18. Lebensjahr im Unterhalsvorschussgesetz heraufgesetzt. „Grundsätzlich sind diese Neuregelungen des Bundes aus Sicht der Alleinerziehenden natürlich zu begrüßen“, erklärt Stephan Paule, „jedoch wäre es schön gewesen, wenn der Bund die rund 350 Mio. Euro an zusätzlichen Kosten auch komplett übernommen hätte.“ Bislang gilt in diesem Bereich die sogenannte Drittelregelung, wonach sich die Kosten des Unterhaltsvorschusses Bund, Länder und Kommunen jeweils zu einem Drittel teilen. Wenn der Bund nun seinen Kostenanteil bei den zusätzlichen Kosten auf 40 % erhöhe, so sie dies grundsätzlich zu begrüßen, dennoch blieben die weiteren Kosten bei Ländern und Kommunen hängen. Beim Vogelsbergkreis betrage jetzt schon das jährliche Defizit einschließlich Personalkosten rund eine halbe Million Euro. Man rechne mit Mehrkosten von bis zu 300.000 EUR. „Bislang gilt aus unserer Sicht eigentlich der Grundsatz, dass derjenige der bestellt, die Kirmes auch zu bezahlen hat“, erklärt Fraktionsvorsitzender Paule. Dieser Grundsatz sei bei der Freude, die Birgit Kömpel über die Neuregelungen versprühe, wohl etwas untergegangen. Man hoffe daher darauf, dass sich Frau Kömpel im Sinne der Kommunen für eine weitere Kostenübernahme des Bundes über die zugesagten 40 % der Kosten einsetzen werde. Dies sei zielführender, als sich langwierig über eine grundsätzlich positive Nachricht, nämlich zusätzliche Gelder für Städte, Gemeinden und Landkreise zum Ausbau der Infrastruktur im Rahmen der Bildung, aufzuregen.